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   BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05   

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https://dejure.org/2005,11942
BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05 (https://dejure.org/2005,11942)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 7 B 28.05 (https://dejure.org/2005,11942)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 7 B 28.05 (https://dejure.org/2005,11942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung eines Grundstücks auf der Grundlage von § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR im Zusammenhang mit einem Wohnbauvorhaben des Ministeriums für Staatssicherheit; Inanspruchnahme eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05
    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2004 BVerwG 2 C 5.03 (Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05
    Die Enteignung eines Vermögenswertes für dienstliche Zwecke des Ministeriums für Staatssicherheit stellt aber als solche noch kein qualifiziertes Einzelfallunrecht dar, das die Rückgabe des Vermögenswertes nach § 1 Abs. 3 VermG rechtfertigt (so unter Zusammenfassung und Nachweis der früheren Rechtsprechung: Urteil vom 25. Juli 2001 BVerwG 8 C 3.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96

    Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05
    Sie knüpft mit ihren Fragen an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1996 BVerwG 7 B 4.96 (Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2) an, der im Wesentlichen wortgleich mit dem von der Klägerin erwähnten Beschluss vom selben Tag BVerwG 7 B 2.96 ist.
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    BVerwG 7 B 103.05 (BVerwG 7 B 28.05) VG 29 A 249.99.
  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    Nicht nur rechtsgeschäftliche Vorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen können den Tatbestand erfüllen, etwa wenn staatliche Organe ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck lediglich vorgeschoben haben, um das Eigentum an dem Vermögenswert in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken zu erlangen (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - , a.a.O.; Beschl. v. 11. Mai 2000 - BVerwG 8 B 109.00 -, sow. ers. n. v.; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.), so dass maßgeblich nicht der von den Enteignungsbehörden angegebene, sondern der wahre Zweck der Enteignung ist (BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4/02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27); zum anderen kommen Enteignungen in Betracht, bei denen der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (BVerwG, Beschl. v. 17. November 2005 - BVerwG 7 B 28.05 -, ZOV 2006, 35; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.; Urt. v. 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 28; Beschl. v. 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 -, sow. ers. n. v.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2006 - 4 L 346/05

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde oder Gegenvorstellung gegen

    Sie hat nicht aufgezeigt, dass der Senat bei der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung entscheidungserheblichen Vortrag in dem Zulassungsantrag nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen habe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Januar 2006 - 7 B 103/05 , [7 B 28/05] -, zit. nach JURIS; OVG LSA, Beschl. v. 29. März 2006 - 2 L 119/06 - m.w.N.), sondern hat vielmehr im Einzelnen dargelegt, dass sie den Beschluss des Senats in der Sache für unrichtig hält.
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